Unsere Satzung

Satzung Präambel

Die jungen Sozialdemokraten und jungen Sozialdemokratinnen (Jusos) sind Teil der internationalen sozialistischen Bewegung. Sie verpflichten sich den Werten der Sozialdemokratie und setzen sich für eine Politik der Werte ein, die sich gegen Unterdrückung jeglicher Art ausspricht und für Freiheit, Gleichheit und soziale Gerechtigkeit steht.

§ 1 Bezeichnung Die Bezeichnung lautet: Arbeitsgemeinschaft der jungen Sozialdemokraten und jungen Sozialdemokratinnen in der SPD / im Ortsverein Waghäusel. Kurz: Jusos Waghäusel / Juso-AG Waghäusel

§ 2 Organe der Arbeitsgemeinschaft • Mitgliederversammlung • Jahreshauptversammlung • Vorstandssitzungen

§ 3 Mitgliedschaft (1) Jedes Mitglied der SPD Waghäusel ist bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres auch automatisch Mitglied der Jusos Waghäusel. (2) Die Mitgliedschaft endet mit dem 35. Lebensjahr, durch Austritt oder Ausschluss. (3) Der Ausschluss erfolgt / kann erfolgen, wenn ein Mitglied grob gegen die Grundsätze der Jusos durch öffentliche Äußerungen oder Handlungen verstößt. Die Entscheidung trifft eine Mitgliederversammlung mit min. 2/3- Mehrheit. Gegen diesen Bescheid kann einmalig Widerspruch eingelegt werden. Dieser wird auf der nächsten Mitgliederversammlung entschieden. Zu diesen Mitgliederversammlungen muss der/die Betreffende eingeladen sein und das Ausschlussverfahren muss auf der Tagesordnung angeführt werden. Schriftliche Äußerungen des/der Betreffenden müssen in die Diskussion einfließen. (4) Stimmberechtigt auf Jahreshauptversammlungen ist jedes in der MAVIS eingetragene Waghäuseler Juso-Mitglied und jedes der AG als aktiv bekanntes Mitglied.

§ 4 Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. (2) Mitgliederversammlungen müssen mindestens dreimal im Jahr stattfinden. (3) Alle Jusos und geladenen Gäste haben Rederecht. (4) Die Mitgliederversammlung ist öffentlich außer sie beschließt Gegenteiliges. (5) „AnsprechBars“ bzw. AG-Stammtische können als Mitgliederversammlungen im Sinne dieser Satzung gelten, wenn zu ihnen öffentlich eingeladen wurde. (6) Über Mitgliederversammlungen wird ein Protokoll angefertigt.

§ 5 Jahreshauptversammlung (1) Die Jahreshauptversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb der Arbeitsgemeinschaft. (2) Die Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr statt. Frühestens 10 Monate; spätestens 14 Monate nach der letzten Jahreshauptversammlung. (3) Zur Jahreshauptversammlung muss drei Wochen vorher eingeladen werden, versehen mit einer vorläufigen Tagesordnung. (4) Antragsberechtigt ist jeder/jede Juso der Arbeitsgemeinschaft. (5) Auf der Jahreshauptversammlung wird ein umfassender Rechenschaftsbericht des AG- Vorstands diskutiert. (6) Auf der Jahreshauptversammlung wird ein Arbeitsprogramm beschlossen. (7) Auf der Jahreshauptversammlung wird ein neuer Vorstand der Arbeitsgemeinschaft gewählt, der die Anforderung von § 6 Abs. 1 der Satzung erfüllt (8) Die Durchführung der Wahl (geheim oder per Akklamation) wird auf der Versammlung durch die Mitglieder per absoluter Mehrheit selbst bestimmt. (9) Auf Antrag entlastet die Jahreshauptversammlung den Vorstand. (10) Über die Jahreshauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. (11) Die Jahreshauptversammlung ist öffentlich.

§ 6 Vorstandschaft (1) Der AG-Vorstand besteht aus mindestens fünf Personen, davon dürfen nur drei Personen des selben Geschlechts sein. In außerordentlichen Fällen kann die Mitgliederversammlung diese Geschlechterquote für jeweils ein Jahr mit einfacher Mehrheit aussetzen. (2) Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten SprecherInnen, zwei Stellvertretern/innen und dem/r Jugendpolitischen SprecherIn als kooptiertem Vorstandsmitglied mit vollem Stimmrecht. Die ungerade Anzahl des Vorstands ist durch diese Konstellation gewährleistet. BeisitzerInnenposten können (in gerader Anzahl, sprich minimum zwei) bestimmt werden, sind aber nicht zwingend zu vergeben. (3) Zu jeder Jahreshauptversammlung mit Wahlen der SPD Waghäusel (alle 2 Jahre) hat die Juso-AG einen Personalvorschlag für den Posten des/r Jugendpolitischen SprecherIn zu entsenden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann verzichtet oder ein Vorschlag der SPD akzeptiert werden. Der/Die Jugendpolitische SprecherIn ist sowohl im Vorstand des SPD Ortsvereins als auch im Vorstand der Juso-AG kooptiertes, voll stimmberechtigtes Mitglied. (4) Vorsitzende/r und StellvertreterInnen werden in Einzelwahlen gewählt. Die Wahl der BeisitzerInnen findet als Listenwahl statt. (5) Wird dem Vorstand auf einer Mitgliederversammlung das Misstrauen durch einfachen Beschluss ausgesprochen, so muss innerhalb eines Monats eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, auf der erneut die Vertrauensfrage gestellt wird, wonach bei negativem Bescheid Neuwahlen durchgeführt werden. Hierzu wird vom alten Vorstand mindestens 2 Wochen vorher eingeladen. (6) Der Vorstand arbeitet öffentlich und bezieht alle Mitglieder in etwaige Arbeitsprozesse mit ein bzw. legt diese regelmäßig zur Kenntnis- und Einflussnahme offen.

§ 7 Satzung (1) Die Satzung tritt am 7.12.2011 in Kraft. (Änderung von §6.2 und §6.3 auf der Jahrshauptversammlung am 22.11.2013) (2) Änderungen an der Satzung können mit 2/3- Mehrheit auf einer Jahreshauptversammlung beschlossen werden. (3) Der Vorstand ist verpflichtet, die Satzung allen Mitgliedern zugänglich zu machen.

 

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Bis dahin

Eure Jusos Waghäusel

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